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Hygienezertifikat

Neu! Ab 01.07.2010 werden  Hygienezertifikate für die Russische Föderation nicht mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Hygienezertifikate sind bis zum 01.01.2012 gültig.

Die Information zu den Hygienezertifikaten bis zum 01.Juli 2010:

Für alle Erzeugnisse, die mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen oder für Erzeugnisse, die für den Verzehr bestimmt sind, benötigen Exporteure bei der Wareneinfuhr  nach Russland ein  Hygienezertifikat.  Dieses Hygienezertifikat   wird auch Hygienebescheinigung  genannt.

Das Hygienezetifikat wird von der zugelassenen  Hygienebehörde des Rospotrebnadzors ausgestellt. Es ist ein  Dokument, in dem die geprüfte Konformität des Produktes mit den russischen Hygienevorschriften bescheinigt wird. Für die Produktprüfungen ist die entsprechende Zeit einzuplanen.

Die Abbildung des Hygienezertifikates, gültig bis 01.01.2012:
Hygienezertifikat
Produktprüfungspflicht.
Bei den hygienepflichtigen Waren erfolgen GOST-R oder andere Prüfungen erst nach Ausstellung des Hygienezertifikates. Die Angaben von dem Hygienezertifikat werden in das GOST-R Zertifikat oder Konformitätszertifikat TR (Technische Reglement) übertragen.

Beglaubigte Kopien.
Für die Zollabfertigung reicht in der Regel eine beglaubigte Kopie der Hygienebescheinigung aus.
Wir empfehlen Ihnen, gleich bei der Bestellung des  Hygienezertifikates an die ausreichende Anzahl von beglaubigten Kopien zu denken, denn für jede Warensendung ist eine beglaubigte Kopie vorzulegen.

Haben Sie weitere Fragen? -  Wir sind für Sie immer da, rufen Sie uns einfach an.