Brandschutzzertifikat
Am 17.03.2009 hat W. Putin den Beschluss Nr. 241 unterschrieben, in dem das Verzeichnis der zertifizierungspflichtigen Erzeugnisse neu aufgelistet ist. Dieser Beschluss ist ab 01. Mai 2009 in Kraft getreten.
Ab dieser Frist müssen alle verzeichneten brandschutzpflichtigen Waren vor der Einfuhr in die Russische Föderation und Verzollung eine Konformitätsbestätigung nachweisen und zwar mit den Anforderungen des Föderalen Gesetzes „Technische Reglement über die Anforderungen der Brandsicherheit“. Der Nachweis ist in Form eines Brandschutzzertifikates TR oder einer Negativbescheinigung zu erbringen.
Die Abbildungen von den pflichtigen und freiwilligen Brandschutzzertifikaten:
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Prüfungspflicht für alle brandschutzpflichtigen Waren.
Die Ausstellung des Brandschutzzertifikats TR erfolgt erst nach einer Testprüfung der Ware. Die Mindestanforderungen und das Zertifizierungsverfahren sind in dem „Technischen Reglement über die Anforderungen der Brandsicherheit“ festgelegt.
Die Tests, Versuche und Zertifizierung im Brandschutzsystem sind nur durch die akkreditierten und zugelassenen Prüflaboren und Zertifizierungsstellen auszuführen.
Brandschutzpflichtige Ware.
Für die Ware und Erzeugnisse, wie folgt, muss eine Konformitätsprüfung mit dem o.g. Technischen Reglement durchgeführt und ein Brandschutzpflichtzertifikat erstellt werden.
- Waren die Brandsicherheit gewährleisten (u.a. Feuerlöscher, Bekleidung, Schuhe, Ausrüstung für die Rettung der Menschen bei den Bränden)
- Elektrotechnische Ware und elektrische Geräte, Apparate für Schutz der Elektroketten (u.a. brandsichere Kabel, automatische Schalter)
- Baumaterialien, die für die Fluchtwege der Menschen angewendet werden können, für den mobilen Bestand der Eisenbahn, für U-Bahn
- Die Mittel für die Brandsicherheit
- Stoffe und Materialien, die nicht für die Fluchtwege der Menschen anzuwenden sind, sowie nicht für den mobilen Bestand der Eisenbahn und für U-Bahn.
- Baukonstruktionen und Ware (brandsichere Baukonstruktionen, Rauchschutzsysteme)
Notwendige Dokumente für die Erstellung des Brandschutzzertifikates:
- Technische Dokumentation, Technische Bedingungen;
- Verfahrenstechnisches Reglement, Verfahrenstechnische Anweisungen, andere Dokumente, in denen das Betriebsverfahren beschrieben ist;
- Alle bereits vorhandenen Zertifikate und Versuchsprotokolle;
- Liefervertrag (bei der Zertifizierung einer Lieferpartie);
- Invoice oder Spezifikation für den Liefervertrag;
- Produktbeschreibung.
Für diese Ware können Sie eine Negativbescheinigung beantragen. Diese Bescheinigung ist bei Ihrer Zollabfertigungsstelle in Russland vorzulegen.
Freiwilliges Brandschutzzertifikat.
Wenn der Hersteller nicht nur die geseztlich vorgeschriebenen Produkteigenschaften prüfen lassen möchte, sondern auch andere wichtige Eigenschaften, die für eine bessere Produktvermarktung eine positive Rolle spielen, kann er neben dem pflichtigen Brandschutz-Zertifikat ein freiwilliges beantragen. Es werden dann bestimmte Produktprüfungen ausgeführt, deren Ergebnisse in das freiwillige Brandschutzzertifikat übertragen werden.
Das Verfahren für die Ausstellung des freiwilligen Brandschutzzertifikates ist dem Verfahren für das Pflichtzertifikat gleich zu setzen.
Gesetze:
- Das Verzeichnis von den zertifizierungspflichtigen Waren, Anhang zu dem Beschluss der russischen Regierung Nr. 241 v. 17.03.2009.
- Verordnung des Ministeriums für außergewöhnliche Situationen der Russischen Föderation - Nr. 312 v. 18.06.2003 mit Ergänzungen vom 10.Dezember 2004
















