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Neue Zollunion Weißrussland, Kasachstan und die Russische Föderation

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Die Staatspräsidenten der Republik Weißrussland, Republik Kasachstan und der Russischen Föderation haben am 27. November 2009 in Minsk ein Paket von Entscheidungen besiegelt, u.a. über einen einheitlichen Wirtschaftsraum und eine Zollunion. EAWG ist eine Abkürzung von der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Mitglieder der EAWG haben vor, den Beitritt der anderen Länder mit allen Mitteln zu unterstützen. Die Arbeit in der neuen Zollunion beginnt praktisch schon ab Januar.2010.  Zum 1. Juli 2010 sollen die o.g. Länder ein einheitliches Zollgesetzbuch beschliessen und ein einheitliches Zollegebiet realisieren. Einige der Importzölle werden angepasst.

Am 25. Januar 2010 im Stabsquartier der weltweiten Zollorganisation in Brüssel fand die Präsentation der neuen Zollunion statt. 

Hier ist der Auszug der Entscheidung der EAWG-Kommission   Nr. 132 v. 27.November 2009: „ Über die einheitliche nichttarifliche Regulierung der Zollunion Republik Weissrussland, Republik Kasachstan und Russischer Föderation“.

  • Die Regierungen der Republiken Weißrussland, Kasachstan und Russischer Föderation sollen ab 01.01.2010 alle Verbote und Beschränkungen auf die Handelsware aus Drittländern anwenden, die in dem  einheitlichen Warenverzeichnis aufgelistet sind;
  • ab 01.01.2010 bis 01.07.2010 sollen die Staats-Mitglieder der Zollunion die notwendigen Export- oder Importlizenzen ausstellen;
  • die Import- und Exportlizenzen, die vor dem 01.01.2010 ausgestellt worden sind, sind bis zum Ablauf der Gültigkeitsfrist in Kraft.

Haben Sie Fragen zu der neuen Zollunion oder zu den neuen Sätzen der Einfuhrzölle? - Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung