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Beschluss Nr. 241

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Am 17.03.2009 hat die russische Regierung, Herr W. Putin den Beschluss Nr. 241 unterschrieben, in dem das Verzeichnis der zertifizierungspflichtigen Erzeugnisse aufgelistet ist.

Der Beschluss ist ab 01. Mai 2009 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle verzeichneten brandschutzpflichtigen Waren vor der Einfuhr in die Russische Föderation und Verzollung eine Konformitätsbestätigung mit den Anforderungen des Föderalen Gesetzes „Technische Reglement über die Anforderungen der Brandsicherheit“ vorlegen. Also keine Verzollung der brandpflichtigen Ware ohne „Zertifikat sootwetstwija technischeskomu Reglamentu“ – Zertifikat über Konformität mit dem technischen Reglement.