1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und Verträge zwischen ALFA-EXPERT und ihren Auftraggebern über Zertifizierungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.2.Umfang und Ausführung des Auftrages
2.1. Gegenstände der Aufträge sind die vereinbarten Leistungen, nicht ein bestimmter Erfolg.3.Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass ALFA-EXPERT für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig erhält und dass ihr von allen Vorgängen und Umständen rechtzeitig Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für solche Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von ALFA-EXPERT bekannt werden.3.2. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der insbesondere ermächtigt ist, die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Erklärungen des Auftraggebers gegenüber ALFA-EXPERT verbindlich abzugeben und zu empfangen.
3.3. ALFA-EXPERT kann sich in Einzelfällen vom Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von ihm formulierten Erklärung schriftlich bestätigen lassen.
4. Berichterstattung
4.1. Hat ALFA-EXPERT die Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich zusammenzufassen, so sind mündlich gegebene Erklärungen über diese Ergebnisse unverbindlich. Mündliche Erklärungen oder Auskünfte von Mitarbeitern von ALFA-EXPERT außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.5. Urheberrecht
5.1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Ergebnisse der Tätigkeit (ausgenommen Warenzertifikate) von ALFA-EXPERT nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte - auch in Auszügen - ist nur gestattet, wenn ALFA-EXPERT zuvor ihr Einverständnis schriftlich erklärt hat. Ausgenommen davon ist die Weitergabe an Aufsichts- oder Genehmigungsbehörden.6. Gewährleistung
6.1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel (Nachbesserung). Eine Herabsetzung der Vergütung oder eine Rückgängigmachung des Vertrages kann er nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung verlangen.6.2. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach bekannt werden des Beanstandungsgrundes geltend zu machen.
6.3. Alle Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem ALFA-EXPERT die Leistung, die Gegenstand des Vertrages ist, erbracht hat.
7.Haftung
7.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. ALFA-EXPERT haftet, auch im Rahmen von § 278 BGB, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.8. Schweigepflicht gegenüber Dritten
8.1. ALFA-EXPERT und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.9. Annahmeverzug und Verletzung der Mitwirkungspflichten
9.1. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von ALFA-EXPERT erbrachten Leistung in Verzug oder verletzt der Auftraggeber die ihm vertragsgemäß obliegenden Mitwirkungspflichten, ist ALFA-EXPERT zur fristlose Kündigung des Vertrages berechtigt.9.2. Auch im Falle einer solchen Kündigung ist ALFA-EXPERT berechtigt, Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens oder eines durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwandes oder Schadens geltend zu machen.
















